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Fördermittelberatung

Unsere Fördermittelberatung nach BAFA und KfW-Richtlinien identifiziert die passenden Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Ihr Bauvorhaben. Ist Ihnen bewusst, dass viele Fördermöglichkeiten ungenutzt bleiben, weil Antragsteller den Überblick verlieren? Wir prüfen Programme, bereiten Anträge vor und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Das Ergebnis: Statt mühsamer Eigenrecherche erhalten Sie eine systematische Analyse der passenden Förderprogramme, eine professionelle Unterstützung bei der Antragsstellung und im Fördermittelmanagement sowie die Begleitung der notwendigen Dokumentation.

Auf einen Blick

  • Was Sie erhalten: Fördermittelanalyse, Antragsstellung, laufende Betreuung, Verwendungsnachweis, Dokumentation

  • Für wen: Alle Sanierungsvorhaben, Neubauten, Gewerbeobjekte mit Förderpotential

  • Dauer: Individuelle Betreuung während Ihres Projekts

Was ist die BEG?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - kurz BEG, fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Was wird in der BEG gefördert?

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahme durch den Energie-Effizienzexperten bezuschussen. 

Im Rahmen der Antragstellung in der BEG ist für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energie-Effizienzexperten hinzuzuziehen.

Das gilt für:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudetechnik

  • Analgentechnik (außer Heizung)

  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

  • Anträge mit einem iSFP-Bonus

  • Fachplanung und Baubegleitung

Wer wird gefördert:

Antragsberechtigt sind alle Investoren (z.B. Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Antragsberechtigt sind auch Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn Sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

Wichtig:

  • Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden

  • Durchführung und Nachweis durch einen zugelassenen Energie-Effizienz-Experten (EEE) erforderlich

  • Kombination mit weiteren Programmen möglich

Wir beraten Sie gerne, prüfen Ihre Fördermöglichkeiten und übernehmen auf Wunsch auch Ihre Antragstellung.

  

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