ENERGIEBERATUNG
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Dann sind Sie bei mir genau richtig.
Die Beauftragung eines Energieberaters zur "Energieberatung für Wohnimmobilien" oder "Energieberatung für Gewerbeobjekte" eines Gebäudes wird in den meisten Fällen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Bundesförderung für effiziente Gebäude:
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Wohngebäude
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Nichtwohngebäude
Effizienzhaus-/ Gebäude
Einzelmaßnahmen
Wärmedämmung
Fenster- Türen
Heizung
Lüftung
Beleuchtung (NWG)
Gewerblich genutzte Nichtwohngebäude werden ebenfalls in der Beratung bei Neubau und Bestand mit hohen Zuschüssen gefördert.
Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
Neubau
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Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Wohneigentum für Familien
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Lebenszyklusanalyse (LCA)
Ausstellen vom Verbrauchsausweis
Anträge und Zuschüsse
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KFW- Anträge
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KFW- Baubegleitung
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