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Effizienzhaus

Kredit Nr. 261

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Wohngebäude Kredit

  • Förderkredit ab 2,66 % effektiven Jahreszins für Sanierung und Kauf                                        Zinsbeispiel für einen Kredit über 120.000 Euro für die Sanierung zu einem Effizienzhaus 55: 3,10 % p.a. Sollzins und 3,15 % effektiver Jahreszins bei 20 Jahren Laufzeit, 3 tilgungsfreie Anlaufjahre und 10 Jahre Zinsbindung. Bitte beachten Sie: Die Zinskonditionen orientieren sich auch bei Förderkrediten am Kapitalmarkt und werden laufend angepasst. Die Festlegung erfolgt jeweils am Tag der Zusage bei der KfW. Dieser Zinssatz gilt dann für die Dauer der gesamten Zinsbindungsfrist.

 

  • Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus                                                                Das Effizienzhaus ist ein technischer Standard. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energieeffizienz.

 

  • Zwischen 5% und 45% Tilgungszuschuss Der Tilgungszuschuss                                                      reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Der maximale Tilgungs­zuschuss kann sich gegebenen­falls noch erhöhen, sofern eine zusätzliche Förderung für die energetische Fach­planung / Bau­begleitung beantragt wird.

 

  • Zusätzliche Förderung möglich, z.B. für Baubegleitung

 

  • Eine Expertin oder Experte für Energieeffizienz ist erforderlich

 

  • Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht.

Wer wird gefördert:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften

  • Unternehmen, kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige

  • Alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossen­schaften

  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände

  • soziale Organisationen und Vereine

  • Contracting-Geber

Was wird gefördert

  • Alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser beziehungsweise zur Effizienzhaus-Stufe Denkmal führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.

  • Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes liegen zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.

  • Die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.

  • Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, wird die Maßnahme der energetischen Sanierung gefördert, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).

  • Zusätzliche Förderungen erhalten Sie für:

  • die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.

  • die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeitsklasse erreichen.

Effizienzhausstufen

Baubegleitung

Die Baubegleitung wird mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss gefördert.

Quelle

Kfw.de, 27.03.2026

Wohngebäude – Kredit (261) | KfW

letzter Zugriff 27.03.2026

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Grafik Baubegleitung.png
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