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Effizienzhaus

Kredit Nr. 261

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Bundesförderung für effiziente Gebäude

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Wohngebäude Kredit

  • Förderkredit ab 2,05 % effektiven Jahreszins

  • Kreditbetrag bis zu 150.00 Euro Kredit je Wohneinheit

Zinsbeispiel für einen Kredit über 120.000 Euro für die Sanierung zu einem Effizienzhaus 55: 2,72 % p.a. Sollzins und 2,75 % effektiver Jahreszins bei 20 Jahren Laufzeit, 3 tilgungsfreie Anlaufjahre und 10 Jahre Zinsbindung.

Bitte beachten Sie: Die Zinskonditionen orientieren sich auch bei Förderkrediten am Kapitalmarkt und werden laufend angepasst. Die Festlegung erfolgt jeweils am Tag der Zusage bei der KfW. Dieser Zinssatz gilt dann für die Dauer der gesamten Zinsbindungsfrist.

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  • Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus                                                                Das Effizienzhaus ist ein technischer Standard. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energieeffizienz.

 

  • Was ist eine Wohneinheit

Wohneinheit sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC).

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  • Zusätzliche Förderung möglich, z.B. für Baubegleitung

 

  • Eine Expertin oder Experte für Energieeffizienz ist erforderlich

 

  • Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht.

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Wer wird gefördert:​

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften

  • Unternehmen, kommunale Unternehmen und Einzelunternehmerinnen bzw.-Unternehmer

  • Sonstige Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, einschl. Wohnungsbaugenossenschaften

  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände

  • Gemeinnützige Organisationen und Vereine, einschl. Kirchen

  • Einrichtungen und Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung von Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrnehmen.

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Was wird gefördert

- Komplettsanierung zum Effizienzhaus

 

  • Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien (EH 40 EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH 40 NH)

  • Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien (EH 55 EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH 55 NH)

  • Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien (EH 70 EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH 70 NH)

  • Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien (EH 85 EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH 85 NH)

  • Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien (EH Denkmal EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH Denkmal NH)

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Dazu gehören auch die Baunebenkosten (z.B. Architekten und Ingenieurleistungen) und Wiederherstellungskosten.

Zusätzliche Förderung erhalten Sie für

  • Die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder Akustiker.

  • Die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem Qualitätssigel Gebäude Plus* (QNG-Plus), wenn Sie eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.

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​Effizienzhausstufen​​​​​

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Baubegleitung

Die Baubegleitung wird mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss gefördert.

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​​​​​​​​​​​​​​​​​Quelle

Kfw.de, 08.04.2026

Wohngebäude – Kredit (261) | KfW​​​

letzter Zugriff 08.04.2026

Grafik Baubegleitung
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