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Gebäudemodernisierungsgesetz 

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das Gebäudeenergiegesetz, setzt EU-Gebäuderichtlinien um und fördert klimafreundliche, technologieoffene Heizungen bei Bestands- und Neubauten.

 

Ziel und Grundprinzipien

Das GModG soll die Wärme soll die Wärmewende im Gebäudesektor vorantreiben, den Energieverbrauch senken und die Nutzung erneuerbarer Energien fördern, ohne Eigentümer zu verpflichten funktionierende Heizungen auszutauschen. 

Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und setzt die EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht um.

 

Heizungs- und Technologiepolitik

  • Technologieoffenheit: Eigentümer können bei einem Heizungsaustausch zwischen verschiedenen Systemen wählen, z.B. Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse, Gas- oder Ölheizungen.

  • Bio-Treppe: Ab 01.01.2029 müssen neu installierte Gas- und Ölheizungen einen wachsenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen, beginnend bei mindestens 10%.

  • Hybridheizungen: Wärmepumpen-, Solarthermie- und Biomasse-Hybridheizungen erfüllen bis 2035 unter bestimmten Bedingungen die Anforderungen der Bio-Treppe.

Bestands- und Neubauten

  • Bestandsgebäude: Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden; ein verpflichtender Austausch ist nicht vorgesehen. 

  • Neubauten: Einführung der Nullemissionsgebäudes als Standard ab 2030 für alle Neubauten, für behördliche Gebäude bereits ab 2028. 

  • Effizienzklassen: Wohngebäude behalten die Skala A + bis H, Nichtwohngebäude erhalten die EU-Skala A bis G, Klasse A markiert Nullemissionsgebäude, Klasse G die schlechtesten 16% des Bestandes, für die ab 2030 Renovierungspflichten gelten.

Energie- und Verbrauchsdaten

  • Dokumentation: Wohngebäude müssen künftig den absoluten Primärenergieverbrauch und den Endenergieverbrauch in MWh pro Jahr angeben.

  • Verbrauchsausweis: Lückenlose Verbrauchsdaten für mindestens 24 Monate sind erforderlich

Förderung und soziale Aspekte

  • BEG-Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird fortgeführt, sozial ausgewogener und effizienter gestaltet, mit gestaffeltem Einkommensbonus (z.B. 40% für Haushalte unter 30.000 € Einkommen. ) www.bundesregierung.de

  • Kommunale Wärmeplanung: Vereinfachung und Stärkung der Planung für Fernwärme und Verbraucherschutz.

Zeitplan und Inkrafttreten

  • Heizungsaustauschregelungen: Treten unmittelbar nach Verkünden in Kraft.

  • Umsetzung der der EU-Richtlinien: Sechs Monate nach Inkrafttreten der ersten Regelungen.

  • Evaluierung: 20230 wird der Beitrag des Gesetzes zur Erreichung der Klimaziele überprüft. Das GModG schafft somit klaren Rahmen für Klimafreundliche Gebäudemodernisierung, kombiniert mit technischer Freiheit für Eigentümer und finanzieller Unterstützung durch die BEG, um die Energiewände im Gebäudesektor effiktiv umzusetzen

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